// Studien: Automotive //

Reduzierung von Haftungsrisiken in der Automobilzulieferindustrie

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Die vorliegende Studie wurde von der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH im Zeitraum von März bis Juni 2013 erstellt. Hierzu wurden zahlreiche Ansprechpartner in Automobilzulieferunternehmen per E-Mail, telefonisch und persönlich interviewt. Gesprächspartner waren insbesondere die Leiter der jeweiligen in Deutschland ansässigen Rechtsabteilungen der befragten Unternehmen bzw. Unternehmensgruppen.

Sämtliche befragte Zulieferer verfügen über in Deutschland ansässige Gesellschaften, die hier im Markt operieren. Der überwiegende Teil der befragten Unternehmen ist unter anderem als Tier-One-Lieferant tätig. Oftmals sind die Befragten gleichzeitig auf verschiedenen Fertigungsstufen tätig und kennen insoweit die Situation als Tier-One- und Tier-Two-Lieferant. Darüber hinaus wurden auch Unternehmen befragt, die ausschließlich in der weiteren Lieferkette als u.a. als Tier-Two- oder Tier-Three-Lieferant tätig sind.

Kernthema der Befragung war die jeweilige Strukturierung der Zulieferer zur Reduzierung von Haftungsrisiken und entsprechende Erfahrungen im Umgang mit den OEM und Vertragspartnern aus dem Zulieferbereich. Hierbei wurden sowohl die gesellschaftsrechtliche als auch die vertragsrechtliche sowie die versicherungsrechtliche Situation erörtert. Nachfolgend werden die Ergebnisse der Befragungen entsprechend dieser drei Schwerpunkte gesellschaftsrechtliche Situation beim Zulieferer,
vertragsrechtliche Situation (gegenüber OEM bzw. gegenüber anderem Zulieferer) und Versicherungsschutz des Zulieferers dargestellt sowie um Informationen zum Supply-Chain-Management ergänzt.

Die vollständige Studie kann per mail an contact@luther-lawfirm.com bestellt werden.

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