04.10.2018 // Dr. Michael Rath // Volker Steimle // Paul Schreiner // Studien: Brexit // Arbeitsrecht , Gewerblicher Rechtsschutz & Urheberrecht , Handels- & Vertriebsrecht, Produkthaftung/Product Compliance
Die Entscheidung der britischen Bürger zum Brexit wird tiefgreifende politische und wirtschaftliche Folgen nicht nur für das Vereinigte Königreich, sondern auch für die EU haben. Zwar sind die Ergebnisse der Verhandlungen noch offen, doch zeichnet sich ab, dass sich das bestehende wirtschaftliche und regulatorische Geflecht höchstwahrscheinlich grundlegend ändern wird.
Die Haltung der britischen Regierung lässt Szenarien, die einen Verbleib Großbritanniens in der Zollunion vorsehen, immer unwahrscheinlicher werden. Ein „harter“ Brexit, also ein Austreten des Vereinigten Königreichs ohne Abkommen, ist sicherlich nicht auszuschließen. Selbst ein Freihandelsabkommen wie CETA würde für Unternehmen in Großbritannien sowie in der EU weitreichende Folgen, z.B. hinsichtlich ihres Warenhandels, Zertifizierungen und Regularien, Verträgen und Arbeitnehmerfreizügigkeit bedeuten.
Durch die Befragung von deutschen und internationalen Unternehmen will Luther die Sicht von Unternehmen auf die gesamtwirtschaftlichen sowie subjektiven Auswirkungen des Brexit beleuchten.
Im Folgenden stellen wir Ihnen die Ergebnisse unserer Umfrage vor, die wir in Zusammenarbeit mit einem namhaften Marktforschungsunternehmen ausgewertet haben.
Dr. Michael Rath
Partner
Köln
michael.rath@luther-lawfirm.com
+49 221 9937 25795
Paul Schreiner
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Köln , Essen
Paul.Schreiner@luther-lawfirm.com
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Volker Steimle
Partner
Köln
volker.steimle@luther-lawfirm.com
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