15.09.2020 // Dr. Michael Rath // Christian Kuß, LL.M. // Veröffentlichungen // Datenschutzrecht , Information Tech & Telecommunications
Unternehmen, die Datentransfers mit den USA betreiben, sollten prüfen, auf welchen Vertragsklauseln diese beruhen. Nach einem erneuten Gerichtsurteil bleibt nur noch eine Möglichkeit - die dieser Artikel beschreibt.
in: COMPUTERWOCHE.de
Christian Kuß, LL.M.
Partner
Köln
christian.kuss@luther-lawfirm.com
+49 221 9937 25686
Dr. Michael Rath
Partner
Köln
michael.rath@luther-lawfirm.com
+49 221 9937 25795