05.08.2021 // Dr. Marc Peters, LL.M. oec. // Dr. Philipp Honisch // Broschüren: White Papers // Corporate/M&A
Am 1. August 2021 tritt das Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz (TraFinG) in Kraft. Die Regelungen des TraFinG werden für Unternehmen erheblichen Handlungsbedarf auslösen, da fortan die Mitteilung der sog. wirtschaftlich Berechtigten einer Gesellschaft an das 2017 eingeführte Transparenzregister für nahezu alle Gesellschaften verpflichtend wird. Lag die Anzahl der meldepflichtigen Rechtseinheiten bisher bei ca. 400.000, müssen nunmehr nach Schätzung des Gesetzgebers ca. 2,3 Millionen Gesellschaften eine Meldung zum Transparenzregister vornehmen.
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