15.06.2023 // online // Vortrag
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz beabsichtigt durch Klimaschutzverträge die Transformation des Industriestandorts Deutschland mit einem Fördervolumen in Höhe eines Betrages im mittleren zweistelligen Milliardenbereich voranzubringen.
Die Klimaschutzverträge sollen insbesondere die energieintensiven Industriebranchen – beispielsweise Stahl-, Zement-, Papier- oder Glasindustrie – ansprechen.
Das BMWK hat am 6. Juni 2023 das Förderprogramm mit dem sogenannten vorbereitenden Verfahren gestartet und durch eine Verkündung im Bundesanzeiger eingeleitet. Entsprechend wurden der Öffentlichkeit die notwendigen – sehr umfangreichen – Unterlagen (einschließlich der finalen Förderrichtlinie) bereitgestellt. Wesentliche Voraussetzung für die Teilnahme am Gebotsverfahren und bei Zuschlag für den Abschluss eines Klimaschutzvertrages ist die Teilnahme am vorbereitenden Verfahren.
Das vorbereitende Verfahren soll einen Zeitraum von zwei Monaten umfassen. Die Frist läuft.
Interessierte Unternehmen, die eine Förderung durch Klimaschutzverträge anstreben, sind aufgefordert, weitreichende Informationen zu ihren geplanten transformativen Vorhaben einzureichen. Auf Grundlage dieser Informationen wird das BMWK im Anschluss die Gebotsverfahren zur Vergabe der ersten Klimaschutzverträge durchführen.
In dem Webinar der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH wird Ihnen Dr. Gernot-Rüdiger Engel das Förderprogramm im Detail darstellen und mögliche Fallstricke erläutern.
Das Webinar „Klimaschutzverträge – Der Schlüssel zur Dekarbonisierung?" findet statt am 15. Juni 2023 von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr. Die Teilnahme ist kostenfrei.
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Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und den gemeinsamen Austausch!