10.02.2021 - // online // Vortrag
Programm:
Am 1. Dezember 2020 trat das nationale Gesetz zur Exportkontrolle der VR China in Kraft. Es gibt den chinesischen Behörden weitreichende Kontrollbefugnisse und wird auch auf deutsche Unternehmen erhebliche Auswirkungen haben.
Betroffene Unternehmen:
Betroffene Güterarten:
Alle Güter, die die nationale Sicherheit und die nationalen Interessen Chinas gefährden könnten. Die Regelungen gehen damit über die Bestimmungen zu militärischen und Dual-use Gütern hinaus.
Exterritoriale Geltung:
Das Gesetz gilt sowohl für die Ausfuhr kontrollierter Güter ins Ausland, als auch für die Bereitstellung kontrollierter Güter durch chinesische Einrichtungen an ausländische Einrichtungen innerhalb und außerhalb Chinas sowie für Wiederausfuhren („Re-Exporte“), so dass unter Umständen auch Verstöße von Organisationen und Einzelpersonen außerhalb Chinas geahndet werden können.
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