04.12.2024 // Haus der Unternehmer, Düsseldorfer Landstraße Nr. 7, 47249 Duisburg (Ortsteil: Buchholz) // Workshop
Hiermit möchten wir Sie gerne zu unserem Workshop zu rechtlichen Auswirkungen der Landeskrankenhausplanung 2024 NRW für die Krankenhausträger am 4. Dezember 2024 von 10:00 - 15:00 Uhr einladen. Im Fokus werden arbeits-, insolvenz- und kartellrechtliche Fallstricke stehen. Der Workshop findet in Kooperation mit dem diakonischen Werk Rheinland-Westfalen-Lippe im Haus der Unternehmer in Duisburg statt.
Mit dem Kabinettsbeschluss aus dem Mai 2024 ist ein weiterer Schritt der Krankenhausreform vollzogen worden. Das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) soll am 01.01.2025 in Kraft treten. Insbesondere für die Einführung von Leistungsgruppen, mit denen spezifische Anforderungen an die Krankenhäuser einhergehen, ist zu erwarten, dass sich das Leistungsspektrum eines Krankenhauses erheblich verändern bzw. einschränken kann. Vorreiter in der Planung nach Leistungsgruppen ist Nordrhein-Westfalen. Die Anhörungsverfahren sind abgeschlossen. Mit den im Dezember 2024 erwarteten Feststellungsbescheiden werden die Weichen neu gestellt. Einschneidende Veränderungen zeichnen sich schon jetzt für die Häuser ab. Vor diesem Hintergrund möchten wir Ihnen die Möglichkeit bieten, sich mit komplexen rechtlichen Fragestellungen in der Konsequenz der Krankenhausplanung zu befassen und auszutauschen.
Der Workshop ist in zwei Teile gegliedert:
Teil 1: Rechtliche Implikationen bei Kooperationen und Fusionen – Arbeitsrechtliche Einführung und kartellrechtliche Implikationen
Viele Häuser werden sich im Wege der Kooperation mit anderen Häusern – ggf. auch außerhalb des eigenen Konzerns, ggf. in anderer Trägerschaft, ggf. auch konfessionsübergreifend – also konfrontiert mit einem grundsätzlich anderen arbeitsrechtlichen Regime – auf die krankenhausplanungsrechtlichen Änderungen einstellen müssen. Träger- und auch konfessionsübergreifende Kooperationen sind arbeitsrechtlich komplex, Fragen des Personaleinsatzes (Arbeitnehmerüberlassung, Personalgestellung, Gemeinschaftsbetrieb) sind zu erörtern. Darüber hinaus muss geprüft und sichergestellt werden, dass Kooperationen mit (engen) Wettbewerbern auch die Vorgaben des deutschen bzw. EU-Kartellrechts beachten. Die engste Form der Kooperation – die Fusion – ist zudem stets fusionskontrollrechtlich zu bewerten.
Teil 2: Einschränkung von Leistungsbereichen – (Teil-)Betriebsstilllegung und Einführung in das Insolvenzrecht
Der worst case ist der Wegfall von Leistungsbereichen, der arbeitsrechtlich zu folgenden Themen führt:
Besonders komplex sind hier die kollektivrechtliche Anforderungen (z.B. Abschluss von Sozialplänen, Vermeidung von Fehlern im Massenentlassungsanzeigeverfahren).
Ergänzend werden insolvenzrechtliche Implikationen, u.a. auch die mögliche Transaktion/übertragende Sanierung, aufgezeigt. In diesem Zusammenhang wird auch die Verlängerung des Krankenhausstrukturfonds besprochen, an den sich ein sog. Transformationsfonds anschließen soll, um wirtschaftliche Folgen der Krankenhausreform aufzufangen.
Bitte melden Sie sich hier bis zum 20. November 2024 an.
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