18.09.2024 // online // Webinar

Webinar "Es grünt so grün – Gras im Arbeitsrecht"

Weiterführende Informationen

Der Deutsche Bundestag verabschiedete am 23. Februar 2024 das Cannabisgesetz (CanG), das in Teilen bereits zum 1. April 2024 in Kraft getreten ist.

Mit Inkrafttreten des Cannabisgesetzes werden Cannabis und nichtsynthetisches THC nicht mehr als Betäubungsmittel im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) eingestuft. Es erfolgt aber weiterhin eine rechtlich klare Abgrenzung von medizinischem Cannabis, das durch das Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG) geregelt wird, und Cannabis zu nicht-medizinischem Zwecken, für das das Konsumcannabisgesetz (KCanG) eine Teillegalisierung schafft und das deshalb besonders im Fokus der öffentlichen Wahrnehmung steht.

Beide Gesetze werfen eine Vielzahl von Umsetzungsfragen auf, die insbesondere auch arbeitsrechtliche Fragestellungen betreffen und kompakt erläutert werden sollen. Selbstverständlich besteht die Gelegenheit für Fragen und zur Diskussion.

Referent/in
04.09.2024 IHK Hannover
Kompaktseminar Vergaberecht
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18.09.2024 online
Webinar "Es grünt so grün – Gras im Arbeitsrecht"
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