29.09.2023
Nachdem am 7. Juli 2023 der Deutsche Bundestag mit erheblicher Verzögerung das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2020/1828 über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/22/EG (Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz – VRUG) verabschiedet hat, hat nun auch der Bundesrat in seiner Sitzung am 29. September 2023 dem Gesetz zugestimmt. Es kann damit am Tag nach seiner Verkündung in Kraft treten.
Zentraler Teil des Gesetzes ist das Gesetz zur gebündelten Durchsetzung von Verbraucherrechten (Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz – VDuG), mit dem die bereits bestehenden Instrumente des kollektiven Rechtsschutzes – das Kapitalanlager-Musterverfahrensgesetz (KapMuG), das Unterlassungsklagengesetz (UKlaG) sowie die Musterfeststellungsklage – um die Abhilfeklage erweitert wird. Mit dieser wird erstmals eine kollektive Leistungsklage in das deutsche Recht eingeführt. Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick über diese neue Verbandsklage.
Katharina Klenk-Wernitzki, Dipl. Reg.-Wiss
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