02.11.2023
Im Rahmen eines Kartellvergleichsverfahrens hat die Europäische Kommission Geldbußen in Höhe von insgesamt EUR 13,4 Mio. gegen sechs Pharmaunternehmen verhängt. Der Entscheidung lagen Preisabsprachen und Quotenzuweisungen über den Wirkstoff N-Butylscopolaminiumbromid zugrunde. Dieser ist ein wichtiger Ausgangsstoff für die Herstellung des Arzneimittels Buscopan und entsprechender Generika. Auch der Austausch sensibler Geschäftsinformationen war Gegenstand der Bußgeldentscheidung.
Auch wenn die Gesundheits- und vor allem die Pharmaindustrie seit jeher im Fokus der Kartellbehörden stehen, ist es die erste Bußgeldentscheidung der Europäischen Kommission, die ein Kartell über einen konkreten pharmazeutischen Wirkstoff betrifft. Die Entscheidung stellt daher einen wichtigen Präzedenzfall für das Kartellrecht im Gesundheitssektor dar.
Prof. Dr. Christian Burholt, LL.M.
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