21.02.2024

BattVO und Mindestrezyklatanteile / Sammelquoten / Erweiterte Herstellerverantwortung

Background

Bisher werden in der EU lediglich die Hälfte aller Gerätebatterien gesammelt und recycelt.

Durch die neue Verordnung 2023/1542 über Batterien und Altbatterien (BattVO) beabsichtigt die EU die Entwicklung der Kreislaufwirtschaft durch eine ressourceneffizientere Verwertung von Stoffen aus den Altbatterien zu fördern. Hierfür werden in die BattVO Mindestrezyklatanteile und neue Sammelquoten eingefügt.

Author
Christoph Schnoor

Christoph Schnoor
Senior Associate
Hamburg
christoph.schnoor@luther-lawfirm.com
+49 40 18067 24940