11.11.2021
Eine der zentralen Säulen der Berliner Wohnungspolitik bestand in den letzten Jahren darin, in Milieuschutzgebieten das gemeindliche Vorkaufsrecht zu nutzen oder die Ausübung eines Vorkaufsrechts anzukündigen, um Druck auf die Käufer von Wohnimmobilien auszuüben, weitreichende Abwendungsvereinbarungen mit dem Land Berlin zu schließen. Auf diese Weise sollte Verdrängungseffekten für die in den Wohngebäuden ansässigen Mieter entgegengewirkt werden.
Dieser Praxis hat das Bundesverwaltungsgericht nunmehr mit seinem viel beachteten Urteil vom 09.11.2021 (Az.: 4 C 1.20) einen Riegel vorgeschoben. Die Entscheidung ist nicht nur für Berlin relevant. Auch andere deutsche Städte, etwa Hamburg und München, haben in den letzten Jahren vermehrt Vorkaufsrechte in Milieuschutzgebieten ausgeübt und Abwendungsvereinbarungen mit Käufern geschlossen. Auch für diese Städte ist die Entscheidung des BVerwG richtungsweisend.
Bernhard Burkert, LL.M. (Stellenbosch)
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