27.03.2024
Der Deutsche Bundestag hat am 23. Februar 2024 das Cannabisgesetz (CanG) verabschiedet.
Teile des Gesetzes sollen bereits zum 1. April 2024 in Kraft treten.
Im Fokus der öffentlichen Wahrnehmung steht bislang der Teil des Gesetzes, der eine Teillegalisierung von Besitz, Konsum, privatem Eigenanbau zum Eigenkonsum und gemeinschaftlichem, nicht-gewerblichem Eigenanbau in Anbauvereinigungen für Erwachsene innerhalb bestimmter Mengengrenzen schafft: das Konsumcannabisgesetz (KCanG). Das Cannabisgesetz führt aber auch zu Neuregelungen für medizinisches Cannabis, die im Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG) verankert sind. Damit erfolgt auch weiterhin eine rechtlich klare Abgrenzung von Medizinal-Cannabis und Cannabis zu nicht-medizinischen Zwecken.
Cornelia Yzer
Of Counsel
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