24.10.2024
Mit der neuen Förderrichtlinie „Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK)“ will das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) künftig den industriellen Mittelstand bei der Dekarbonisierung unterstützen. Der Erhalt einer solchen Förderung fällt unter gewissen Voraussetzungen unter den Anwendungsbereich des Vergaberechts und ist dementsprechend an besondere gesetzliche Anforderungen gebunden.
Mit der neuen Förderrichtlinie „Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK)“ vom 26. August 2024 verfolgt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz das Ziel, klimafreundliche Investitions- sowie Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben zu ermöglichen. Hierdurch sollen mittelständische Unternehmen dabei unterstützt werden, ihre Produktionsbetriebe auf CO2-ärmere Verfahren umzustellen. Konkret sollen durch die Richtlinie 40 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente bis zum Jahr 2045 eingespart werden. Die Richtlinie erfasst dabei zwei verschiedene Fördermodule.
Dr. Stefan Mager
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