24.10.2024
Mit der neuen Förderrichtlinie „Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK)“ will das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) künftig den industriellen Mittelstand bei der Dekarbonisierung unterstützen. Der Erhalt einer solchen Förderung fällt unter gewissen Voraussetzungen unter den Anwendungsbereich des Vergaberechts und ist dementsprechend an besondere gesetzliche Anforderungen gebunden.
Mit der neuen Förderrichtlinie „Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK)“ vom 26. August 2024 verfolgt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz das Ziel, klimafreundliche Investitions- sowie Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben zu ermöglichen. Hierdurch sollen mittelständische Unternehmen dabei unterstützt werden, ihre Produktionsbetriebe auf CO2-ärmere Verfahren umzustellen. Konkret sollen durch die Richtlinie 40 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente bis zum Jahr 2045 eingespart werden. Die Richtlinie erfasst dabei zwei verschiedene Fördermodule.
Fördergegenstand von Modul 1 sind Dekarbonisierungsvorhaben, die die Entstehung von Treibhausgasemissionen im Industriesektor weitgehend und dauerhaft reduzieren und damit einen Beitrag auf dem Weg zur Treibhausgasneutralität des Industriesektors leisten. Davon erfasst werden auch Investitionen in Anlagen zur treibhausgasarmen oder -neutralen Herstellung von alternativen Produkten, die solche Produkte ersetzen, die in ihrer Herstellung höhere Treibhausgasemissionen verursachen. Adressaten für Modul 1 sind die Unternehmen der energieintensiven Grundstoffindustrie, wie beispielsweise die chemische Grundstoffindustrie, die Stahl- sowie Gießereiindustrie, Glasindustrie, Keramikindustrie, Papier- und Zellstoffindustrie, Zement- sowie Kalkindustrie, wobei die Förderung aber ausdrücklich nicht auf diese Bereiche beschränkt ist. Antragsberechtigte Zuwendungsempfänger sind solche Unternehmen, die eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben und die Durchführung eines Vorhabens, was den Fördervoraussetzungen entspricht, auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland planen.
Modul 2 beinhaltet die Förderung von Vorhaben in der Industrie und der Abfallwirtschaft in Anlagen zur Anwendung und Umsetzung von solchen Maßnahmen zur Abscheidung, Speicherung und Nutzung von CO2 („Carbon Capture and Storage (CCS)“ und „Carbon Capture und Utilization (CCU)“). Erfasst werden dabei nur Anlagen in Sektoren, in denen – auf Basis der Carbon Management-Strategie – überwiegend schwer vermeidbare CO2-Emissionen anfallen, oder die zur Erzielung von Negativemissionen dienen. Antragsberechtigt sind solche Unternehmen oder Konsortien, die eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben und Anlagen mit im Sinne der Carbon Management-Strategie schwer vermeidbaren Emissionen von CO2 auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland planen oder betreiben.
Förderungsfähig sind hinsichtlich beider Module nur solche Investitionen, die einen Gesamtwert von 500.000 EUR bei kleinen und mittleren Unternehmen sowie einen Gesamtwert von 1 Millionen EUR bei anderen Unternehmen überschreiten.
Der erste Förderaufruf wurde gestartet. Bis zum 30. November können Unternehmen ihre Projektskizzen einreichen. Für den ersten Förderaufruf steht nach aktueller Planung ein Volumen von mehr als 1 Milliarde Euro zur Verfügung. Die BIK soll bis 2030 laufen. Dafür stehen voraussichtlich ca. 3,3 Milliarden Euro zur Verfügung.
Für Fördermittelempfänger gilt es zu beachten, dass diese bei Erhalt einer solchen Förderung unter gewissen Voraussetzungen unter den Anwendungsbereich des Vergaberechts fallen und dementsprechend an besondere gesetzliche Anforderungen gebunden werden. Hierfür sorgt Ziff. 2 Abs. 2 der Richtlinie, nach welcher die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) bzw. die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung auf Kostenbasis (ANBest-P-Kosten) gelten. Aber: Ausschreibungen bekommt man effizient und wirtschaftlich abgebildet, wenn man sich helfen lässt. Also, entweder den Einkauf fit machen (lassen) oder outsourcen.
Nähere Informationen zur BIK finden Sie hier.
Weitere Informationsunterlagen finden Sie nachfolgend verlinkt:
Dr. Stefan Mager
Partner
Essen
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