19.03.2020
Viele Unternehmen fragen sich derzeit, inwieweit ihnen die Verarbeitung von Gesundheitsdaten erlaubt ist, insbesondere ob es ihnen gestattet ist, die Belegschaft über erkrankte oder unter Quarantäne stehende Mitarbeiter zu informieren. Schließlich sind sie als Arbeitergeber auf Grund ihrer Fürsorgepflicht und nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um die betriebliche Sicherheit und Gesundheit der Belegschaft zu gewährleisten.
Dr. Christian Rabe
Senior Associate
Hamburg
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