12.08.2020
Nicht erst seit der sogenannten „Coronakrise“ müssen sich Unternehmen mit dem Szenario der wirtschaftlichen Krise eines Geschäftspartners auseinandersetzen und diese meistern. Dank der guten Konjunktur der letzten Jahre mag dieses Thema zwar etwas in den Hintergrund gerückt sein, an Bedeutung hat es tatsächlich aber nie verloren. Das Ziel lautet dabei stets: „Schadensbegrenzung“.
Wir meinen: Unter dem Stichwort „Schadensbegrenzung“ lässt sich deutlich mehr erreichen als dies heute oft der Fall ist. Dies kann insbesondere dann gelingen, wenn (spätestens) die ersten Krisenanzeichen ernst genommen werden, die Geschäftsbeziehung dann unmittelbar auf den Prüfstand gestellt wird und im Falle der Fortsetzung der Geschäftsbeziehung konsequent insolvenzrechtliche Risiken einkalkuliert werden. Hierzu gehört vor allem das Insolvenzanfechtungsrisiko.
Christiane Kühn, LL.M. (Hong Kong)
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