26.05.2023
Inhaber von Urheberrechten sehen sich oftmals hohen Herausforderungen ausgesetzt, sofern sie gegen Webseiten-Betreiber vorgehen wollen, die rechtswidrig Inhalte ins Netz stellen. Grund ist, dass die verantwortlichen Betreiber häufig unerreichbar im Ausland sitzen oder namentlich nicht bekannt sind. Vor diesem Hintergrund liegt es nahe, an „greifbare“ Dritte, wie etwa den Host-Provider oder den Access-Provider heranzutreten, um die Rechtsverletzung zu unterbinden. Das Gesetz sieht als Instrument die Domain-Name-System-Sperre (DNS-Sperre) gemäß § 7 Abs. 4 Telemediengesetz (TMG) vor.
Dr. Lajana von zur Gathen