01.06.2023

Einfach erklärt: Die Beteiligungsvereinbarung

Background

Die Gründung ist abgeschlossen. Erstes Geld wurde im Wege von Wandeldarlehen von Family und Friends und auch schon von Business Angels eingesammelt. Nun soll endlich die erste Finanzierungsrunde folgen. Diese wird in einer sog. Beteiligungsvereinbarung (auch Investment Agreement genannt) vereinbart. Bevor man jedoch in die Verhandlungen einsteigt, sollte man wissen, was die Bestandteile einer solchen Vereinbarung sind und worauf man als Gründer achten muss.  

Start-up-Finanzierungsrunden (auch Beteiligungsrunden genannt) mit privaten oder öffentlichen Venture Capital Investoren folgen immer denselben Regeln (siehe dazu hier). Zentraler Bestandteil ist hierbei die Beteiligungsvereinbarung. Diese bündelt alle Vereinbarungen zwischen Start-up, Gründern, Alt-Gesellschaftern und Investoren, die das konkrete Investment und dessen Umsetzung betreffen.

Author
Dr. Moritz Mentzel

Dr. Moritz Mentzel
Counsel
Berlin
moritz.mentzel@luther-lawfirm.com
+49 30 52133 24650