22.05.2024
Am 6. Mai 2024 veröffentlichte die Datenschutzkonferenz (DSK), ein Gremium der deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden, die Orientierungshilfe „Künstliche Intelligenz und Datenschutz“. Diese richtet sich an Unternehmen, die KI-Anwendungen einsetzen möchten und soll als Leitfaden für die datenschutzkonforme Auswahl und Nutzung insbesondere von Chatbots basierend auf Large Language Models (LLM) dienen (wie z.B. ChatGPT, Microsoft Copilot etc.). Kurz vor der Veröffentlichung des Dokuments haben die deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden bekannt gegeben, dass sie bereit stehen würden, die Aufgabe der nationalen Marktüberwachung für KI-Systeme nach der europäischen KI-Verordnung zu übernehmen. Sollte dies eintreten, gewinnen die Auffassungen der DSK zu Künstlicher Intelligenz nochmal bedeutend an Gewicht.
Laura Hoffmann, LL.M. (Dresden/London)
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