22.05.2024
Am 6. Mai 2024 veröffentlichte die Datenschutzkonferenz (DSK), ein Gremium der deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden, die Orientierungshilfe „Künstliche Intelligenz und Datenschutz“. Diese richtet sich an Unternehmen, die KI-Anwendungen einsetzen möchten und soll als Leitfaden für die datenschutzkonforme Auswahl und Nutzung insbesondere von Chatbots basierend auf Large Language Models (LLM) dienen (wie z.B. ChatGPT, Microsoft Copilot etc.). Kurz vor der Veröffentlichung des Dokuments haben die deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden bekannt gegeben, dass sie bereit stehen würden, die Aufgabe der nationalen Marktüberwachung für KI-Systeme nach der europäischen KI-Verordnung zu übernehmen. Sollte dies eintreten, gewinnen die Auffassungen der DSK zu Künstlicher Intelligenz nochmal bedeutend an Gewicht.
Die Orientierungshilfe teilt sich in drei Abschnitte auf: Von der Konzeption und Auswahl von KI-Anwendungen über die Implementierung bis hin zur Nutzung einer KI-Anwendung. Die DSK führt selbst aus, dass es sich nicht um einen abschließenden Anforderungskatalog handeln soll. Insgesamt stellt die Orientierungshilfe viele Elemente dar, die allgemein auch für andere Verarbeitungen von personenbezogenen Daten ohne Künstliche Intelligenz gelten. Hinsichtlich möglicher Rechtsgrundlagen enthält das Papier keine Neuigkeiten, es wird auf das Diskussionspapier des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg verwiesen.
Kurz zusammengefasst sind demnach wichtige Prüfungspunkte zum Datenschutz bei der Auswahl und Implementierung einer KI-Anwendung im Unternehmen:
Die DSK gibt mit der Orientierungshilfe eine hilfreiche Checkliste der Vorüberlegungen beim Einsatz von KI-Anwendungen. Zu einigen wichtigen Fragestellungen bei der Auswahl, Implementierung und Nutzung von KI-Anwendungen bezieht die Orientierungshilfe jedoch keine Stellung. In anderen Bereichen sind die Anforderungen aus unserer Sicht durchaus weitreichend und nicht immer praxisgerecht. Bemerkenswert sind insbesondere folgende Punkte:
Laura Hoffmann, LL.M. (Dresden/London)
Senior Associate
Frankfurt a.M.
laura.hoffmann@luther-lawfirm.com
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