17.05.2024

ESG-Fonds: ESMA veröffentlicht Leitlinien für Fondsnamen

Gesellschaften müssen Anlagebedingungen anpassen

Die Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde ESMA hat am 14. Mai 2024 die finalen Leitlinien für nachhaltigkeitsbezogene Zusätze in Fondsnamen veröffentlicht (ESMA 34-472-440).

Fonds müssen künftig zu mindestens 80 Prozent in nachhaltigen Anlagen investieren, wenn sie das Kürzel „ESG“ oder Begriffe wie „Nachhaltig“ oder ähnliche Bezeichnungen im Namen führen.

Die ESMA erklärt die Leitlinien auch für geschlossene Fonds für anwendbar, selbst wenn die Zeichnungsphase bereits abgeschlossen ist. Auch Manager nicht mehr im Vertrieb befindlicher geschlossener Fonds müssen daher prüfen, ob Anpassungsbedarf besteht. Wenn der geschlossene Fonds vollständig investiert ist, kann die einzige Option die Änderung des Fondsnamens sein.

Author
Henning Brockhaus

Henning Brockhaus
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