21.08.2024

ESG-Fonds: ESMA veröffentlicht Leitlinien für Fondsnamen

Gesellschaften müssen Anlagebedingungen anpassen

Die Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde ESMA hat am 14. Mai 2024 die finalen Leitlinien für nachhaltigkeitsbezogene Zusätze in Fondsnamen veröffentlicht (ESMA 34-472-440). Diese liegen nun auch in deutscher Sprache vor.

Fonds müssen künftig zu mindestens 80 Prozent in nachhaltigen Anlagen investieren, wenn sie das Kürzel „ESG“ oder Begriffe wie „Nachhaltig“ oder ähnliche Bezeichnungen im Namen führen.

Die ESMA erklärt die Leitlinien auch für geschlossene Fonds für anwendbar, selbst wenn die Zeichnungsphase bereits abgeschlossen ist. Auch Manager nicht mehr im Vertrieb befindlicher geschlossener Fonds müssen daher prüfen, ob Anpassungsbedarf besteht. Wenn der geschlossene Fonds vollständig investiert ist, kann die einzige Option die Änderung des Fondsnamens sein.

Sechs-monatige Umsetzungsfrist für Bestandsfonds bis zum 21. Mai 2025

Seit heute steht der Umsetzungsfahrplan fest:

  • Die Leitlinien werden in drei Monaten, d. h. am 21. November 2024, in Kraft treten.
  • Die Übergangsfrist für Fonds, die vor dem Datum der Anwendung der Leitlinien bestehen, beträgt sechs Monate nach diesem Datum, d. h. bis zum 21. Mai 2025.
  • Alle neuen Fonds, die am oder nach dem Datum der Anwendung aufgelegt werden, müssen die Leitlinien sofort anwenden.

Fonds, auf welche die Kriterien zutreffen, müssen also bis zum 21. Mai 2025 ihre Anlagebedingungen und Verkaufsprosekte umgestellt haben.

Umsetzungsbedarf ist immens

Die BaFin hat bereits angekündigt, die Anpassung der Anlagebedingungen in der Regel weder als eine Änderung der Anlagegrundsätze noch als eine anlegerbenachteiligende Änderung wesentlicher Anlegerrechte zu betrachten - mit dem Vorteil, dass keine längeren Inkrafttreten-Fristen zu erwarten sind.

Dennoch werden umfangreiche Projekte zur Anpassung der Fondsdokumentation an die Leitlinien erforderlich sein.

Wir übernehmen die Umsetzung

Luther hat langjährige Erfahrungen bei der Umsetzung von umfangreichen Änderungsprojekten von Fondsdokumentationen. Wir übernehmen für Sie die Anpassung der Anlagebedingungen und Verkaufsprospekte und unterstützen im Genehmigungsprozess mit der BaFin.

Sprechen Sie uns gerne an!  

Autor/in
Henning Brockhaus

Henning Brockhaus
Partner
Frankfurt a.M.
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