17.05.2024

ESG-Fonds: ESMA veröffentlicht Leitlinien für Fondsnamen

Gesellschaften müssen Anlagebedingungen anpassen

Die Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde ESMA hat am 14. Mai 2024 die finalen Leitlinien für nachhaltigkeitsbezogene Zusätze in Fondsnamen veröffentlicht (ESMA 34-472-440).

Fonds müssen künftig zu mindestens 80 Prozent in nachhaltigen Anlagen investieren, wenn sie das Kürzel „ESG“ oder Begriffe wie „Nachhaltig“ oder ähnliche Bezeichnungen im Namen führen.

Die ESMA erklärt die Leitlinien auch für geschlossene Fonds für anwendbar, selbst wenn die Zeichnungsphase bereits abgeschlossen ist. Auch Manager nicht mehr im Vertrieb befindlicher geschlossener Fonds müssen daher prüfen, ob Anpassungsbedarf besteht. Wenn der geschlossene Fonds vollständig investiert ist, kann die einzige Option die Änderung des Fondsnamens sein.

Sechs-monatige Umsetzungsfrist für Bestandsfonds

Die Leitlinien werden aktuell in die EU-Amtssprachen übersetzt. Die nationalen Aufsichtsbehörden haben danach zwei Monate Zeit zu entscheiden, ob sie diese in ihre nationale Verwaltungspraxis übernehmen. Davon ist bei der BaFin auszugehen.

Die Leitlinien treten drei Monate nach der Veröffentlichung in den EU-Amtssprachen auf der ESMA-Webseite in Kraft. Für Fonds, die nach diesem Zeitpunkt aufgelegt werden, gelten die Leitlinien unmittelbar. Für bestehende Fonds müssen die Leitlinien sechs Monate nach ihrer Veröffentlichung angewendet werden.

Umsetzungsbedarf ist immens

Mangels bisheriger gesetzlicher Regelungen in Europa und Deutschland mussten sich deutsche ESG-Fonds bislang an der Verwaltungspraxis der BaFin orientieren. Im August 2021 hatte die Aufsicht mit der Konsultation einer „Richtlinie für nachhaltige Investmentvermögen“ versucht, zumindest national einheitliche Vorgaben für die Fondsnamengebung zu machen. Die Richtlinie trat zwar nie in Kraft, die BaFin wendete sie aber dennoch in ihrer grundsätzlichen Verwaltungspraxis an.

Da die Leitlinien in weiten Teilen von der bisherigen Verwaltungspraxis der BaFin abweichen, ist davon auszugehen, dass für eine Vielzahl von ESG-Fonds Anpassungsbedarf besteht.

Wir übernehmen die Umsetzung

Luther hat langjährige Erfahrungen bei der Umsetzung von umfangreichen Änderungsprojekten von Fondsdokumentationen. Wir übernehmen für Sie die Anpassung der Anlagebedingungen und Verkaufsprospekte und unterstützen im Genehmigungsprozess mit der BaFin.

Sprechen Sie uns gerne an!  

Autor/in
Henning Brockhaus

Henning Brockhaus
Partner
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