15.06.2021

Finally levelling the playing field? Kontrolle von Subventionen aus Nicht-EU-Staaten – Europäische Kommission schafft neue Hürden für Investitionen

Background

Am 5. Mai 2021 hat die Europäische Kommission („Kommission“) ihren Vorschlag für eine „Verordnung gegen Verzerrungen im Binnenmarkt durch Subventionen aus Drittstaaten“ vorgelegt („VO-Vorschlag“). Dieser erweitert die bestehenden Regelungen für die wirtschaftliche Betätigung in der EU um Vorschriften, die verhindern sollen, dass Unternehmen durch drittstaatliche Subventionen einen ungerechtfertigten Vorteil gegenüber anderen Unternehmen (insbesondere Wettbewerber) erhalten. Insoweit besteht nach Ansicht der Kommission bisher eine Lücke, insbesondere, da bestehende Regelungen drittstaatliche Subventionen überhaupt nicht (wie etwa des EU Beihilfenrecht) oder nur teilweise (wie etwa das WTO-Abkommen über Subventionen und Ausgleichsmaßnahmen („SCM“)) erfassen. Dieser – sehr weitgehende – VO-Vorschlag vereint viele Elemente, die aus dem EU Beihilfen-, Kartell-, Fusionskontroll-, Anti-Dumping- und Welthandelsrecht bekannt sind. Wir beleuchten den VO-Vorschlag im Folgenden darauf hin, welche Subventionen er erfasst (1.), mit welchen verfahrensrechtlichen Instrumenten die Kommission diese Subventionen zukünftig kontrollieren und beseitigen will (2.) und welche rechtlichen Konsequenzen sich hieraus für Unternehmen ergeben (3.).

Author
Dr. Helmut Janssen, LL.M. (King's College London)

Dr. Helmut Janssen, LL.M. (King's College London)
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