21.04.2023
In der 4. Ausgabe 2022 unseres Newsletters Arbeitsrecht berichteten wir unter anderem von den Geschenken, die „das BAG kurz vor dem Weihnachtsfest brachte“. Kurz nach dem Osterfest veröffentlichte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales nun den Referentenentwurf zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes und anderer Vorschriften (im Folgenden: „RefE-ArbZG“). Sicher ist: Ein Ostergeschenk für die Gewerkschaften ist der Entwurf allemal. Welche Neuerungen der Referentenentwurf mit sich bringt, ob und inwiefern für Unternehmen jetzt schon Handlungsbedarf besteht, stellen wir im Folgenden vor.
Ein Referentenentwurf wie dieser stammt aus dem Fachministerium, ist also noch nicht im Kabinett abgestimmt, geschweige denn ins Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Es bleibt also abzuwarten, mit welchem Inhalt der Entwurf am Ende tatsächlich beschlossen wird.
Dietmar Heise
Partner
Stuttgart
dietmar.heise@luther-lawfirm.com
+49 711 9338 12894
Janina Ott
Senior Associate
Stuttgart
janina.ott@luther-lawfirm.com
+49 711 9338 20031