18.05.2022
Künstliche Intelligenz (KI) ist das Thema der Zukunft. Bereits jetzt können automatisierte Systeme so trainiert werden, dass sie ganze Kunstwerke im erlernten Stile Rembrandts erschaffen oder etwa einen achten Harry Potter Roman in der adaptierten Schreibsprache von J. K. Rowling anfertigen. Die kommenden Entwicklungen sind nicht weniger als weitreichend und das Einsatzpotenzial von KI ist enorm. Das Missbrauchspotenzial aber auch. Nicht nur stellen sich ethische Grundfragen, etwa in Bezug auf den Einsatz von Sexrobotern, auch gewinnt die Frage nach den aus dem Einsatz von Künstlicher Intelligenz resultierenden und der KI selbst zustehenden Recht zunehmend an Bedeutung.
Automatisierte Systeme als neue Materie erfordern Regelungen, um Wege und Grenzen aufzuzeigen und zu etablieren. Gerade das Immaterialgüterrecht sieht sich hier mit einer besonderen Herausforderung konfrontiert: Der Schutz der teuren Entwicklungen ist essenziell, das bestehende Recht aber ursprünglich nicht auf einen Schutz derartiger Entwicklungen ausgelegt. Und was ist mit Erfindungen, die durch eine KI und damit nicht durch den Menschen als Schöpfer erschaffen wurden? Derartige (noch) offene Fragestellungen sind in großer Zahl vorhanden. Ob und inwieweit KI durch das Immaterialgüterrecht Schutz erfährt, soll im Folgenden erörtert werden.
Christian Kuß, LL.M.
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