14.09.2023
Die Nutzung einer Marke oder eines Unternehmenszeichens als gebuchtes Keyword bei einer Suchmaschine beinhaltet nicht zwangsläufig die Verletzung von Markenrechten. Dies bestätigte jüngst das OLG Braunschweig, wobei es maßgeblich auf die Sicht des verständigen Internetnutzers abstellt. Dieser müsse anhand der Werbeanzeige erkennen können, dass die angebotenen Waren und Dienstleistungen nicht von der Inhaberin der Marke stammen.
Jonny H. Giessel
Senior Associate
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