21.06.2021
Die Bundesregierung erwägt den Transport von CO2 ins Ausland, um eine Speicherung im Meeresboden zu ermöglichen. Dazu werden nach den Angaben des Umweltministeriums momentan die rechtlichen Rahmenbedingungen angepasst und ausgearbeitet.
Deutschland ist durch völkerrechtliche Verträge wie das Abkommen von Paris, aber auch durch europäische Regelungen und nationale Gesetze zur Reduktion seines CO2-Ausstoßes verpflichtet. Insbesondere nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das das nationale Klimaschutzgesetz in Teilen für nichtig erklärte, und der nachfolgenden Anpassung der geplanten Reduktionsmengen muss die Bundesrepublik in den kommenden Jahren erhebliche Mengen CO2 einsparen.
Eine Reduzierung des Ausstoßes von Treibhausgasen kann einerseits durch die Verringerung des Einsatzes fossiler Brennstoffe erreicht werden. Daneben kommt auch eine Speicherung des Gases in Betracht, um zu verhindern, dass dieses in die Atmosphäre entweicht und dort zur Erderwärmung beiträgt. Eine solche Abscheidung und Speicherung von CO2 wird als „Carbon Capture and Storage“, kurz CCS bezeichnet.
Sowohl der Weltklimarat, als auch die Internationale Energie-Agentur oder die Denkfabrik Agora Energiewende sehen die unterirdische CO2-Speicher zur Erreichung der Klimaneutralität als unerlässlich an. Bestimmte Sektoren wie etwa die Landwirtschaft oder die Zementindustrie verfügen nur über begrenzte Möglichkeiten zur CO2-Einsparung und sind deshalb auf alternative Lösungen angewiesen. Die Idee, CO2 im Meeresboden zu speichern, ist dabei nicht neu.
Dr Gernot-Rüdiger Engel
Partner
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