10.09.2024
Seit Jahren nehmen die Forderungen nach einer stärkeren Konsolidierung im deutschen Krankenhaussektor zu. Bereits im Jahr 2016 wurde daher mit Inkrafttreten des Krankenhausstrukturgesetzes (KHSG) u.a. der Krankenhausstrukturfonds zur Förderung von erforderlichen Strukturanpassungen in der stationären Versorgung eingerichtet.
Presseberichten lässt sich entnehmen, dass Fördermittel aus dem Krankenhausstrukturfonds nach wie vor nur zögerlich von den Bundesländern abgerufen werden. [1] Vielen Krankenhausträgern scheint dabei nicht bekannt oder bewusst zu sein, dass Fördermittel aus dem Krankenhausstrukturfonds unter bestimmten Voraussetzungen (entscheidende) Erleichterungen im Rahmen der deutschen Fusionskontrolle mit sich bringen.
[1] Vgl. z.B. Deutsches Ärzteblatt vom 28. Juni 2024, „Krankenhausstrukturfonds: Noch eine Milliarde übrig“, abrufbar unter: https://www.aerzteblatt.de/archiv/240042/Krankenhausstrukturfonds-Noch-eine-Milliarde-uebrig
Prof. Dr. Christian Burholt, LL.M.
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