17.05.2022
Internationale Geschäftsbeziehungen und Lieferketten sind aktuell insbesondere mit Blick auf zwei Staaten und deren Maßnahmen beeinträchtigt: Russlands Krieg gegen die Ukraine und damit zusammenhängende Sanktionen sowie strenge Lockdown-Maßnahmen Chinas in Großmetropolen wie Shanghai. Beides führt zu Verzögerungen und Ausfällen in der Lieferkette. Dies hat zwangsläufig auch Streitigkeiten zwischen Unternehmen zur Folge.
Denn Sanktionen gegen Russland verhindern etwa den Export von Rohstoffen oder Grundstoffen. Durch einen Boykott russischen Erdgases wäre mittelbar ein noch erheblicherer Teil der Wertschöpfungskette in Deutschland betroffen. Zugleich gaben in Shanghai über die Hälfte der ansässigen deutschen Unternehmen eine vollständige Störung ihrer Logistik und Lagerhaltung an. Mit dem Betrieb des Shanghaier Yangshan-Tiefwasserhafen ist nicht nur der verkehrsreichste Hafen der Welt eingeschränkt; auch der Betrieb an den Flughäfen ist eingeschränkt. Auch Landverbindungen über die neue Seidenstraße sind betroffen und werden zusätzlich durch den Krieg in der Ukraine eingeschränkt.
Mit Blick auf Russland können daher zum einen unmittelbar Streitigkeiten mit russischen Geschäftspartnern entstehen, wenn durch die Sanktionen Geschäftsbeziehungen mit diesen gestört werden. Dies gilt ebenso mit Blick auf China, wenn chinesische Geschäftspartner ihre Leistungen aufgrund des Lockdowns nicht mehr erbringen können. Zum anderen aber entstehen insbesondere auch mittelbar Streitigkeiten mit sonstigen (deutschen oder ausländischen) Unternehmen, wenn durch die Sanktionen, den Krieg oder Corona-Maßnahmen Geschäftsbeziehungen in der Leistungskette gestört werden.
Es stellt sich dann die Frage, wie diese Streitigkeiten optimal beigelegt werden können. Wie wirken sich die Sanktionen zum Beispiel auf Streitigkeiten mit russischen Unternehmen aus? Und wie sollte man sich optimal in einer Lieferkette aufstellen?
Die daraus resultierenden Rechtsfragen sind komplex. Diese Streitigkeiten betreffen nicht nur unterschiedliche Rechtsordnungen, die eventuell zu kollidierenden Ergebnissen kommen können. In Lieferketten können auch inkompatible Gerichtsstand- und Schiedsgerichtsklauseln aufeinandertreffen. Der nachfolgende Überblick kann zwangsläufig nicht erschöpfend sein. Weder sind die Sanktionen und Maßnahmen final – vielmehr ist eine stetige Weiterentwicklung zu erwarten – noch sind alle Situationen miteinander vergleichbar. Eine Einzelfallbetrachtung ist unabdingbar.
Dr Richard Happ
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Katharina Klenk-Wernitzki, Dipl. Reg.-Wiss
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