12.12.2024
Am 3. Dezember 2024 hat die Energy Charter Conference – die ständige Konferenz der Vertragsparteien des Energy Charter Treaty („ECT“ oder „Energiecharta-Vertrag“) – die Vorschläge zur Modernisierung des ECT angenommen. Was bedeutet die Modernisierung des Energiecharta-Vertrages für deutsche Unternehmen? Die Modernisierung ist ein wichtiger Schritt für den ECT. Die modernisierte Fassung adressiert und behebt zahlreiche Kritikpunkte, die sowohl von den Mitgliedstaaten als auch von Nichtregierungsorganisationen an der ursprünglichen Fassung des ECT geäußert wurden. Einerseits wird die Anwendbarkeit des ECT unter anderem auf Wasserstoffinvestitionen ausgeweitet, andererseits wird der weite materielle Schutzstandard eingeschränkt und an aktuelle Investitionsschutzabkommen angepasst. Welche Konsequenzen ergeben sich daraus für deutsche Unternehmen, insbesondere vor dem Hintergrund des bereits vollzogenen Austritts Deutschlands und anderer EU-Staaten aus dem ECT?
Für das Inkrafttreten des modernisierten ECT ist die Ratifikation durch mindestens drei Viertel der Vertragsparteien erforderlich. Mehrere EU-Mitgliedstaaten, darunter Deutschland, Frankreich, die Niederlande und Spanien, haben jedoch ihren Austritt aus dem ECT angekündigt, formell notifiziert oder bereits vollständig vollzogen. Auch die Europäische Union hat ihren Austritt formell notifiziert. Es erscheint – jedenfalls kurzfristig – wenig wahrscheinlich, dass es zu einem Kurswechsel kommt und diese Staaten – wie auch die EU – ihren Austritt im Lichte des modifizierten ECT revidieren. Weitere Komplikationen ergeben sich aus den europarechtlichen Kompetenzregeln.
Da der Austritt Deutschlands aus dem ECT bereits vollzogen ist, wird das modernisierte ECT für Deutschland nicht mehr in Kraft treten. Deutsche Unternehmen könnten daher nur dann vom modernisierten ECT profitieren, wenn sie ihre Investitionen in anderen Vertragsparteien über eine Holding in einer Vertragspartei strukturieren.
Dr. Richard Happ
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Sebastian Wuschka LL.M. (Geneva MIDS)
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