12.01.2023
Lizenziert ein Unternehmen im Auftrag eines Testanbieters die Nutzung markenrechtlich geschützter Logos, besteht zwischen dem Unternehmen als Lizenzgeber und den Wettbewerbern der Lizenznehmer ein mittelbares Wettbewerbsverhältnis.
Ansprüche gegen den Lizenzgeber wegen irreführender Werbung mit Testergebnissen durch einen Lizenznehmer sind daraus aber nur schwer abzuleiten. Insbesondere kann von dem Lizenzgeber regelmäßig nicht verlangt werden, eine Lizenz zu kündigen – auch nachdem er auf einen Wettbewerbsverstoß hingewiesen wurde.
Tobias Schneider
Senior Associate
Köln
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