02.11.2022

Plötzlich Geschäftsführer

Von Gründern oftmals unterschätzt und in der Szene nicht thematisiert: Gründer sein bedeutet oft auch Geschäftsführer sein. Geschäftsführer einer GmbH oder UG haben neben Rechten vor allem aber auch Aufgaben und Pflichten. Die wichtigsten Pflichten des (frisch gebackenen) Geschäftsführers haben wir hier zusammengefasst.

Background

Der Geschäftsführer einer GmbH oder UG leitet nicht nur intern die Geschäfte des Unternehmens, er ist auch (und vor allem) gesetzlicher Vertreter. Ohne ihn ist die Gesellschaft nach außen nicht handlungsfähig, auf ihn fällt daher auch jedes Handeln der Gesellschaft zurück. Vor diesem Hintergrund ist es entscheidend, dass der Geschäftsführer sich jederzeit seiner Verantwortung und seiner Pflichten bewusst ist. Zum einen bedeutet dies Bürokratie und „Papierkram“, zum anderen auch schon einmal Rückversicherung und Haftungsvermeidung.

Zunächst obliegt dem Geschäftsführer die allgemeine Leitungspflicht des Geschäftsführers. Er hat darauf hinzuwirken, dass der Unternehmenszweck erfüllt wird und er hat Gesellschafterbeschlüsse zu vollziehen. Er ist verantwortlich für die Organisation des Tagesgeschäfts und die Personalführung im Unternehmen, die Sicherung des Vermögens (Buchführung, Finanzanlagen, Versicherungen, IT-Sicherheit) und insbesondere des geistigen Eigentums (Patent- und Markenanmeldungen, IP-Dokumentation) der Gesellschaft und die Erfüllung öffentlich-rechtlicher Pflichten (Steuern, Anmeldungen und Registrierungen). Er muss die Einhaltung geltenden Rechts durch die Gesellschaft sicherstellen und ggf. durch entsprechende Compliance-Strukturen im Unternehmen absichern.

Zur Erfüllung dieser Pflichten ist der Geschäftsführer auch gehalten – wo nötig – intern Personal aufzubauen und zu überwachen oder auch Hilfe Dritter zu Rate zu ziehen. Kommt er seinen Pflichten nicht nach, droht die Haftung für etwaige entstandene Schäden oder im schlimmsten Fall eine Geld- oder Haftstrafe.

Author
Dr. Moritz Mentzel

Dr. Moritz Mentzel
Counsel
Berlin
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