15.02.2023
Am 16. Dezember 2022 hat die EU ihr mittlerweile neuntes Sanktionspaket verabschiedet und damit die Embargomaßnahmen gegen Russland erneut verschärft. Im Januar und Februar 2023 erfolgten weitere Anpassungen der Maßnahmen. Die Sanktionen zielen insbesondere darauf ab, Russland weiter unter Druck zu setzen und die russische Wirtschaft, seine politische Elite und damit auch das Militär zu schwächen.
Bereits 2014 reagierte die EU auf die Annexion der ukrainischen Halbinsel Krim und die russische Unterstützung der Separatisten in den umkämpften Gebieten in der Ostukraine mit Sanktionen, die insbesondere in der VO (EU) 269/2014 vom 17. März 2014 und der VO (EU) 833/2014 vom 31. Juli 2014 geregelt sind. Während mit der VO (EU) 269/2014 personenbezogene Maßnahmen gegen eine Vielzahl natürlicher und juristischer Personen, Einrichtungen und Organisationen verhängt wurden, mit denen in der Konsequenz praktisch keine Geschäftsbeziehungen mehr erlaubt sind, enthält die VO (EU) 833/2014 unter anderem güter- und sektorspezifische Maßnahmen, insbesondere in Form von Ausfuhr-, Einfuhr- und (Dienst-) Leistungsverboten. In Reaktion auf die Anerkennung der selbsternannten Volksrepubliken Donezk und Luhansk in der Ostukraine durch die russische Regierung und die Entsendung von Truppen in die Separatistengebiete am 21. Februar 2022 wurden beide Verordnungen nun laufend erweitert und die bestehenden Embargomaßnahmen massiv verschärft. Zudem wurde mit der VO (EU) 2022/263 vom 23. Februar 2022 noch eine neue Verordnung speziell in Bezug auf die Regionen Donezk und Luhansk erlassen, die ebenfalls güter- und sektorbezogene Maßnahmen enthält und die mit dem achten Sanktionspaket auf die Regionen Cherson und Saporischschja ausgeweitet wurde.
Ole-Jochen Melchior
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