26.09.2022
Die durch den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine verursachten Schäden summieren sich bereits jetzt nach mehreren Schätzungen auf mehrere 100 Milliarden bis zu einer Billion Dollar. An vorderster Stelle stehen Schäden an der Infrastruktur des Landes sowie ganze Stadtteile, die schlicht komplett verwüstet wurden. Aber auch ausländische Unternehmen sind betroffen. Sie erleiden direkte Kriegsschäden, z.B. durch die Beschädigung oder Zerstörung von Produktionsstätten oder Plünderung durch russische Truppen. Ebenso kann der Krieg indirekte Schäden verursachen: Mitarbeiter im Unternehmen müssen fliehen oder werden vertrieben, die Produktion muss vorsorglich eingestellt werden oder ganze Märkte brechen zusammen.
Dieser Blogbeitrag zeigt Wege für Unternehmen auf, von Russland Entschädigung zu verlangen. Insbesondere zeigen wir, welche Anspruchsgrundlagen in Betracht kommen, ob, wo und wie diese Ansprüche eingeklagt werden können und wie etwaige Entscheidungen vollstreckt werden können. Relevant sind diese Erwägungen nicht nur, um nach der Situation de lege lata eine Entschädigung zu erringen. Auch die Feststellung eines Entschädigungsanspruchs als solche kann im weiteren Verlauf des Krieges – insbesondere, wenn nach seinem Ende eine unabhängige Claims Commission eingesetzt werden sollte – einen strategischen Wert haben. Bestrebungen zu deren Errichtung laufen bereits.
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