25.08.2022

Übertragung von personenbezogenen Daten im Rahmen eines Asset Deals

I. M&A-Transaktionen und Daten

Kundendaten gehören auch im Fall von Unternehmenstransaktionen zu den entscheidenden wertbildenden Faktoren. Anders als im Falle eines Share Deals oder einer Umwandlungsmaßnahme stellt die Übertragung von Kundendaten im Rahmen eines Asset Deals eine rechtfertigungsbedürftige Datenverarbeitung i.S.v. Art. 4 Nr. 2 DSGVO dar. Achten die Parteien bei Vollzug des Asset Deals nicht auf die datenschutzrechtliche Konformität der Übertragung, kann dies ein nicht unerhebliches Bußgeld zur Folge haben.