22.12.2020
Der Bundestag hat am Donnerstag, 17. Dezember 2020, den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum “Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz“ (SanInsFoG) (19/24181, 19/24903, 19/25170 Nr. 1.7) in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (19/25303, 19/25353) angenommen.
Am 1. Januar 2020 tritt damit (jedenfalls in wesentlichen Teilen) ein Artikelgesetz in Kraft, was als Artikel 1 das „Unternehmensstabilisierungs- und –restrukturierungsgesetz“ (StaRUG) enthält, aber darüber hinaus in insgesamt 24 weiteren Artikeln auch zahlreichere kleinere und größere Änderungen der Insolvenzordnung, des HGB, des BGB, des GmbHG und auch des „COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetzes“ (COVinsAG) vornimmt.
Ohne Anspruch auf Vollständigkeit hier ein kurzer Überblick:
Reinhard Willemsen
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