07.11.2024
Bei der Verarbeitung von Mitarbeiter-Daten kündigen sich mit einem neuen Gesetzesentwurf weitere Neuerungen an, die Unternehmen vor Herausforderungen beim Einsatz moderner Technologien stellen. Der Arbeitgeber ist dabei gefragt, eine ausgewogene Lösung zwischen Innovation, dem Mitbestimmungsinteressen des Betriebsrats und sowie dem Schutz von Beschäftigtendaten zu gewährleisten. Auch der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) wird in der digitalen Arbeitswelt immer wichtiger.
Das Bundesinnenministerium (BMI) und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) haben am 08.10.2024 einen Referentenentwurf für ein Beschäftigtendatengesetz (BeschDG-E) mit umfangreichen Neuerungen vorgelegt. Anlass für eine Neuregelung gab der Europäische Gerichtshof (EuGH), der mit seinem Urteil vom 30.3.2023 (C-34/21) die Europarechtswidrigkeit des § 26 Abs. 1 S. 1 BDSG, der zentralen Norm bei der Datenverarbeitung im Beschäftigungsverhältnis, feststellte.
Dr. Michael Rath
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