06.04.2023
Die Bundesregierung hat am 29. März 2023 den Entwurf eines Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetzes (VRUG) beschlossen. Wie der Name des Gesetzes bereits sagt, soll damit die Verbandsklagen-Richtlinie der EU in nationales Recht umgesetzt werden. Die Zeit drängt: Die Frist zur Umsetzung der genannten Richtlinie ist bereits am 25. Dezember 2022 abgelaufen, und bis zum 25. Juni 2023 müssen deren Regelungen angewendet werden. Aufgrund des bestehenden Zeitdrucks hatte sich das Bundesministerium der Justiz dazu entschieden, vor der Beschlussfassung durch das Bundeskabinett einen Referentenentwurf zu veröffentlichen, zu dem die beteiligten Kreise ihre Stellungnahmen abgeben konnten. Den Referentenentwurf haben wir bereits hier im Überblick vorgestellt.
Der nun veröffentlichte Regierungsentwurf, dessen zentraler Bestandteil weiterhin der Entwurf eines Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetzes (VDuG) ist, fällt gegenüber dem Referentenentwurf verbraucherfreundlicher aus. Nachfolgend stellen wir einige zentrale Aspekte des Regierungsentwurfs dar:
Katharina Klenk-Wernitzki, Dipl. Reg.-Wiss
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Daniel Latta
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