19.08.2024
Nach Auffassung der EU ist der Einkauf der öffentlichen Hand noch nicht „grün “ genug. Deshalb wurden in den neuen Net-Zero Industry Act (NZIA oder Netto-Null-Verordnung, in Kraft seit Juni 2024) weitere Anforderungen an den öffentlichen Einkauf zum Ausbau der Fertigung sauberer Technologien eingebaut. Welche das sind und wie damit umzugehen ist, beschreibt dieser Beitrag.
Die Umstellung auf „grüne“ Produktionsverfahren ist kostenintensiv. Unternehmen müssen mit erheblichen Kostensteigerungen und Preisrisiken rechnen. Dies sollen die vergaberechtlichen Vorschriften des NZIA abmildern. Sie verpflichten die öffentliche Hand, den Aspekten Nachhaltigkeit und Resilienz einen höheren Stellenwert bei der Auswahl ihres Auftragnehmers einzuräumen und somit Mehrkosten bei der Beschaffung in Kauf zu nehmen.
Inhalt des NZIA in Bezug auf Vergabe: Das NZIA-Vergaberecht sieht deshalb für die Beschaffung von Netto-Null-Technologien, also z.B. Solar- oder Windkrafttechnologien, (1.) die Aufnahme von verbindlichen Mindestanforderungen an die ökologische Nachhaltigkeit der Technologien vor. Diese werden (2.) bei Bauaufträgen und -konzessionen von weiteren spezifischen Anforderungen, Bedingungen und vertraglichen Verpflichtungen, etwa zur Cybersicherheit, flankiert. Zudem muss in den Vergabeverfahren (3.) grundsätzlich der Beitrag der Angebote zur Resilienz berücksichtigt werden.
Einige wesentliche Aspekte der vergaberechtlichen Regelungen des NZIA möchten wir im Folgenden in Form eines FAQ erläutern.
Dr. Stefan Mager
Partner
Essen
stefan.mager@luther-lawfirm.com
+49 201 9220 24014
Charlotte Jodocy
Senior Associate
Essen
charlotte.jodocy@luther-lawfirm.com
+ 49 201 9220 2487