14.08.2024
Die Digitalisierung im Gesundheitswesen bietet viele Chancen, die Versorgung für Patientinnen und Patienten zu verbessern und die Arbeit für die Ärzteschaft zu erleichtern. Zwei deutsche Gesetze und eine geplante EU-Verordnung sollen dies voranbringen: Das Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz - DigiG), das Gesetz zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten (Gesundheitsdatennutzungsgesetz - GNDG) sowie die Verordnung über den europäischen Raum für Gesundheitsdaten (EHDS-VO).
Alle drei Vorhaben dienen der Digitalisierung des Gesundheitswesens. Das Digital-Gesetz soll den Behandlungsalltag für Behandelnde und Patienten in Deutschland insbesondere durch die flächendeckende Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) vereinfachen. Das GDNG sieht beispielsweise vor, dass ePA-Daten in anonymisierter Form zu bestimmten Zwecken, insb. Forschungszwecken, verwendet werden können. Und der EHDS soll Patienten und Datennutzenden ermöglichen, grenzüberschreitend auf Gesundheitsdaten zuzugreifen.
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