12.02.2025
Selten in den vergangenen beiden Jahrzehnten wurde ein Bundestagswahlkampf derart kontrovers ausgetragen wie aktuell. Und ebenso selten ließen Parteien wissen, mit wem sie nach der Wahl nicht koalieren möchten, welche Brandmauern halten sollen, wo sie nicht mehr kompromissbereit sind, und welche roten Linien nicht überschritten werden. Aktuelle Umfragen zeigen: Möglicherweise reicht es nach der Wahl am 23. Februar 2025 weder rechnerisch für eine stabile Regierungsmehrheit durch eine Koalitionsbildung von zwei Fraktionen, noch politisch für eine Mehrheitsbildung unter Einbeziehung einer dritten Fraktion. Schon wird über die Option einer Minderheitenregierung spekuliert. Staatsorganisationsrechtlich setzt die Bildung einer Bundesregierung zunächst die Wahl eines Bundeskanzlers voraus. Denn die Bundesminister werden gem. § 64 Abs. 1 GG (nur) auf Vorschlag des Bundeskanzlers durch den Bundespräsidenten ernannt. Aber kann der Bundeskanzler überhaupt ohne eine absolute Mehrheit im Bundestag gewählt werden?
Dr. Stefan Altenschmidt, LL.M. (Nottingham)
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