21.11.2022

Das Einwegkunststofffondsgesetz – Neue Pflichten für Hersteller von Einwegkunststoffprodukten

Background

Am 2. November 2022 hat das Bundeskabinett das Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG) beschlossen. Das Gesetz setzt Artikel 8 Absätze 1 bis 7 EU-Einwegkunststoffrichtlinie (Richtlinie (EU) 2019/904) um. Das Gesetz sieht eine sogenannte „erweiterte“ Herstellerverantwortung für Hersteller verschiedener Einwegkunststoffprodukte vor. Hersteller sollen für entstehende Folgekosten ihrer Produkte herangezogen werden. Dies betrifft insbesondere die Kosten für die Entsorgung der Produkte und der Reinigung des öffentlichen Raums, da Einwegkunststoffprodukte besonders häufig unachtsam in der Öffentlichkeit entsorgt werden. Dazu soll eine zweckgerichtete Vermögensmasse in Form des Einwegkunststofffonds errichtet werden, der von den Herstellern von bestimmten Einwegkunststoffprodukten finanziert wird. Die Pflicht zur Kostenbeteiligung gilt ab 2025.

Author
Christoph Schnoor

Christoph Schnoor
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Hamburg
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