Geistiges Eigentum („Intellectual Property“) stellt in vielen Unternehmen die Basis des Erfolgs dar. Dem Schutz dieses Eigentums sollte, gerade in Zeiten digitaler Geschäftsmodelle, eine immens hohe Bedeutung beigemessen werden, um den unternehmerischen Erfolg zukünftig nicht zu gefährden. Mit Inkrafttreten des auf der EU-Know-How-Richtlinie basierenden "Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen" (GeschGehG) haben sich die Anforderungen an den Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen in Unternehmen grundlegend geändert. Von der geheimen Rezeptur über die Einkaufspreise bis zur Kundenliste ist nunmehr stets die Implementierung und Dokumentation von "angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen" nötig, wenn sich Unternehmen auf den zivil- und strafrechtlichen Schutz derjenigen Informationen berufen wollen, die ihren Wettbewerbsvorteil sichern.
Luther berät zu allen Aspekten der neuen Rechtslage. Von der Anpassung von Arbeitnehmer- und Lieferantenunterlagen über die Schulung aller Unternehmensebenen bis hin zur Erstellung ganzheitlicher Geheimnisschutzkonzepte. Unser Team verfügt über exzellente Erfahrung, wenn es um den Schutz bestehender Werte, die Kreation und Etablierung einer neuen Marke oder aber um ein Rebranding geht. Strategisch und fachspezifisch denkend, versetzen sich unsere Berater dabei in Unternehmensziele hinein. Wir beraten in der Vertragsgestaltung, vertreten Interessen in Vertragsverhandlungen und setzen Rechte außergerichtlich, in Schiedsverfahren sowie vor deutschen, europäischen und asiatischen Gerichten durch.
Ihr/e Ansprechpartner >>