17.12.2024

Schaden an Mosel-Schleuse: Haftungsfragen für Transport und Wirtschaft

Ein Frachtschiff beschädigte am 9. Dezember ein Schleusentor an der Mosel mit gravierenden Folgen für die Schifffahrt, die regionale Wirtschaft und Unternehmen entlang der Lieferketten. Doch wer haftet für die finanziellen Schäden, die sich aus der Sperrung der Mosel für den Schiffsverkehr bis Ende März 2025 ergeben? Dieser Blogbeitrag zeigt Wege, wie Unternehmen ihre Rechte gegenüber Schadensverursachern und Versicherern geltend machen können.

Was ist passiert?

Am 9. Dezember 2024 rammte ein Frachtschiff das Schleusentor der Moselschleuse Müden. Die Kollision hat sowohl das Schleusentor als auch die Schleusenwände erheblich beschädigt. Der Schaden hat weitreichende Folgen für die Schifffahrt und die regionale Wirtschaft. Die Schleuse bleibt voraussichtlich bis Ende März 2025 für den Schiffsverkehr gesperrt, bis ein Ersatztor installiert und die Schleusenwände inspiziert und gegebenenfalls instand gesetzt sind. Diese Sperrung betrifft etwa 70 Schiffe, die den Fluss derzeit nicht verlassen können. Zwar werden derzeit alternative Transportwege geprüft. Jedenfalls aber dürfte es zu erheblichen Lieferverzögerungen und Folgekosten für die betroffenen Unternehmen kommen.

Haftung für Schäden

Der Schadensfall kann erhebliche Haftungsfolgen über die gesamte Lieferkette auslösen, begonnen beim Lieferanten, der unter Umständen erhebliche Mehrkosten für alternative Transportwege über Schiene und Straße tragen muss, über den Produzenten, der aufgrund fehlender Rohstoffe oder Komponenten Produktionsausfälle erleidet, bis hin zum Endabnehmer, der seine vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllen kann und Schadensersatz oder Vertragsstrafen wegen Lieferverzögerungen verwirkt. Daneben stellen sich die Fragen, inwieweit Geschädigte Regress bei den Schadensverursachern nehmen können und inwiefern die Versicherung für den erlittenen Schaden einzustehen hat.

Hierbei sind komplexe Rechtsfragen mit teils grenzüberschreitendem Bezug, insbesondere aus dem Vertrags-, Delikts-, Transport- und Versicherungsrecht zu prüfen und prozessual-strategische Entscheidungen zu treffen, etwa zu der Wahl des Forums und dem geeigneten prozessualen Mittel.

Unsere Expertise

Als erfahrene Rechtsanwälte bieten wir Ihnen kompetente Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche im Zusammenhang mit diesem Vorfall. Wir vertreten Unternehmen, die durch die Sperrung finanzielle Einbußen erleiden, gegenüber Vertragspartnern, den Schadensverursachern sowie der Versicherung.

Unsere Kanzlei verfügt über umfangreiche Erfahrung im Transport-, Versicherungs- und Haftungsrecht sowie in der Vertretung von Unternehmen bei komplexen Schadensfällen, auch mit grenzüberschreitendem Bezug. Wir analysieren Ihre individuelle Situation, bewerten potenzielle Ansprüche und entwickeln eine maßgeschneiderte Strategie zur Durchsetzung Ihrer Rechte.

Ihre Ansprechpartner

Bei Fragen rund um das Thema der Haftung und Geltendmachung von möglichen Ansprüchen im Zusammenhang mit dem Schadensereignis wenden Sie sich vertrauensvoll an unsere Autoren.

Autor/in
Dr. Stephan Bausch, D.U.

Dr. Stephan Bausch, D.U.
Partner
Köln
stephan.bausch@luther-lawfirm.com
+49 221 9937 25782

Dr. Marco Jerczynski

Dr. Marco Jerczynski
Counsel
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marco.jerczynski@luther-lawfirm.com
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