26.02.2024

Luther begleitet Freistaat Bayern: Start des Bezahlkartensystems für Asylbewerberleistungen

München, 26. Februar 2024 – Der Freistaat Bayern hat im Rahmen eines Vergabeverfahrens am 20. Februar 2024 den Zuschlag für die Einführung der Bezahlkarte für Asylbewerber erteilt. Mit der vergabe- und zahlungsverkehrsrechtlichen Begleitung durch die Luther Rechtsanwaltsgesellschaft konnte dieses wichtige Projekt erfolgreich zum Abschluss gebracht werden.

Finanztechnologie trifft auf Sozialleistungen

Die Einführung des Bezahlkartensystems für Asylbewerber in Bayern setzt neue Maßstäbe für die Verwaltung von Leistungen und unterstreicht die Vorreiterrolle des Freistaats Bayern. Es soll Asylbewerbern den Zugang zu finanziellen Mitteln vereinfachen. Zugleich soll darüber die Finanzierung von Schlepperkriminalität begrenzt werden.

Das von Rechtsanwalt Tobias Osseforth geleitete Vergaberechtsteam der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft hat den Freistaat Bayern insbesondere mit der Unterstützung von Caroline Ackermann und Jenny Schindler durch das technisch und regulatorisch anspruchsvolle Projekt begleitet. Die Experten im Zahlungsverkehrsrecht, Dr. Rolf Kobabe und Daniel Latta, konnten mit ihrer Erfahrung bei der Einführung von Bezahlkarten überzeugen.

Die Expertise im Sozial- und Asylbewerberleistungsrecht des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration ist inhouse abgedeckt worden.

Für den Freistaat Bayern:

Luther, Vergaberecht: Tobias Osseforth (Partner, Federführung), Caroline Ackermann (Counsel), Dr. Stephen Lampert (Counsel), Jenny Schindler (Associate), Dr. Florian Hensel (Associate)

Luther, Bank- und Kapitalmarktrecht: Dr. Rolf Kobabe (Partner), Daniel Latta (Partner)

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration:

Inhouse Recht (München): Dr. Heike Jung, Daniel Waidelich, Matthias Dinger, Angela Eichenseer, Jonas Knapp (alle Verwaltungsrecht, Sozialrecht und Asylbewerberleistungsrecht); Gabriel Rackl (Datenschutzrecht);  Ines Friemel, Maximilian Herbst (beide Vergaberecht)