19.03.2021 - 02.03.2021 // online // Webinar
Das Bundeskabinett hat diese Woche den Entwurf für ein Lieferkettengesetz beschlossen. Vorgesehen ist, in Deutschland ansässige Unternehmen mit mehr als 3.000 Arbeitnehmern ab 2023 weltweit zur Einhaltung von Menschenrechten und Umweltvorgaben in ihren Lieferketten zu verpflichten. Ab 2024 soll dies auch für kleinere Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigte gelten. Die Lieferkette beginnt mit der Gewinnung der Rohstoffe und endet mit der Abgabe des Produktes an den Endkunden. Erfasst werden damit alle Schritte, die zur Herstellung eines Produktes oder zu der Erbringung einer Dienstleistung, die für die Produktherstellung (z.B. der Transport oder die Zwischenlagerung von Waren) erforderlich ist, notwendig sind. Unternehmen sollen nach den Vorstellungen der Bundesregierung künftig prüfen, ob sich ihre Aktivitäten nachteilig auf Menschenrechte auswirken und angemessene Maßnahmen zur Prävention und Abhilfe ergreifen. Der Entwurf sieht erhebliche Bußgeldandrohungen von bis zu 800.000 EUR, bei großen Unternehmen sogar in Höhe von bis zu zwei Prozent des weltweit jährlichen Konzernumsatzes, vor.
Gerne möchten wir Ihnen das Gesetzesvorhaben und mögliche Konsequenzen für Ihr Unternehmen im Rahmen eines einstündigen Webinars vorstellen. Hierzu laden wir Sie herzlich ein!
Wann: Freitag, 19. März 2021, 14.00 Uhr
Referenten: Dr. Stefan Altenschmidt und Denise Helling, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Düsseldorf
Die Teilnahme ist kostenfrei, bitte melden Sie sich über das beigefügte PDF-Formular für die Veranstaltung an und senden es an stephanie.graupe@luther-lawfirm.com. Sie erhalten anschließend die Daten für den Online-Zugang. Sie können diese Einladung auch gerne an interessierte Kolleginnen und Kollegen weiterleiten.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.
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