03.04.2025 // online // Webinar

VERGABE INSIGHT „Darf man auf Aussagen der Bieter vertrauen? Praktische Anwendungsbeispiele zum Umgang mit Ihren vergaberechtlichen Prüfpflichten“

Weiterführende Informationen

Ein öffentlicher Auftraggeber darf den Angaben und Leistungsversprechen der Bieter in ihren Angeboten grundsätzlich vertrauen und ist nicht verpflichtet, diese auf ihren Wahrheitsgehalt hin zu überprüfen.

Das Vertrauendürfen der Auftraggeber kann allerdings an Grenzen stoßen, wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen, an der Leistungsfähigkeit der Bieter zu zweifeln oder gar selbst gesetztes Handeln des Auftraggebers Anlass zur näheren Überprüfung der Bieteraussagen gibt. In diesen Fällen entstehen gegebenenfalls Prüfpflichten für Auftraggeber. Der Auftraggeber ist dann gehalten, Bieterangaben einer Aufklärung zuzuführen.

Im Sinne einer vergaberechtskonformen Verfahrensführung sind daher folgende Fragen auszuloten:

  • Wie weit darf das Vertrauen reichen?
  • Ab welchem Punkt ist der Auftraggeber gefordert, näher hinzuschauen?
  • Von welcher Intensität müssen Anhaltspunkte sein, um Zweifel an der Leistungsfähigkeit des Bieters zu schüren?

Die für Auftraggeber bedeutsame Grauzone zwischen Vertrauendürfen einerseits und Einhalten von Prüfpflichten andererseits wird von Frau Rechtsanwältin Andrea Heim im Rahmen des Webinars am 3. April 2025 um 10:00 beleuchtet. Dies anhand von praktischen Anwendungsfällen, mit denen die jüngere Rechtsprechung der Vergabekammern und Oberlandesgerichte Akzente im Umgang mit vergaberechtlichen Prüfpflichten der Auftraggeber gesetzt hat.

Anmeldungen zum Webinar können über den Button „Anmelden“ vorgenommen werden.

Das Webinar „Darf man auf Aussagen der Bieter vertrauen? Praktische Anwendungsbeispiele zum Umgang mit Ihren vergaberechtlichen Prüfpflichten“ ist Teil der Veranstaltungsreihe „Vergabe Insight“ der Praxisgruppe Vergaberecht der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

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