03.04.2025 // online // Webinar

Webinar Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG) - Verstehen und richtig umsetzen

Weiterführende Informationen

Zum 1. Januar 2024 ist das Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG) in Kraft getreten und bringt neue finanzielle sowie administrative Verpflichtungen für alle Unternehmen mit sich, die Einwegkunststoffprodukte in Verkehr bringen. Seit dem 1. Januar 2025 müssen sich Hersteller von bestimmten Produkten online registrieren und bis zum 15. Mai eine Mitteilung, über die im vorangegangenen Kalenderjahr in Verkehr gebrachten Mengen abgeben. Zu den betroffenen Produkten gehören neben To-Go-Behältern für Lebensmittel und Folienverpackungen mit Lebensmittelinhalt unter anderem auch Getränkeflaschen und Getränkebecher. Aber auch weitere Produktkategorien sind betroffen oder werden es in naher Zukunft sein. Der Gesetzgeber ging in seiner Folgenabschätzung davon aus, dass circa 56.000 Unternehmen zur Registrierung verpflichtet sind. Bis zum heutigen Tag sind etwas mehr als 4.000 Unternehmen registriert. Bei Verstoß gegen die Registrierungspflicht drohen hohe Bußgelder und es gilt ein Inverkehrbringungsverbot für die Produkte. Doch wer ist eigentlich von dem Gesetz betroffen? Und welche Abgaben sind zu leisten?

In unserem zweistündigen Workshop bringen wir Ihr Unternehmen auf Spur und geben Ihnen einen kompakten Überblick über die zentralen Regelungen des Gesetzes.


Hierzu gehören unter anderem folgende Inhalte:

  • Abgrenzung zwischen Verpackungsgesetz / „Plastiksteuer“ und Einwegkunststofffondsgesetz
  • Welche Produkte fallen unter das Einwegkunststofffondsgesetz?
  • Wer gilt als Hersteller im Sinne des Einwegkunststofffondsgesetz?
  • Welche Melde- und Nachweispflichten gibt es?
  • Wie hoch ist die Abgabe?
  • Welche Sanktionen drohen bei Verstößen?
  • Praxistipps bei den Feststellungsanträgen nach § 22 EWKFondsG

 
Zielgruppe: Der Workshop richtet sich an alle Unternehmen, die Einwegkunststoffprodukte auf dem Markt bereitstellen oder solche (weiter)-verkaufen. Alle Teilnehmer erhalten eine Teilnahmebescheinigung sowie die Vortragsunterlagen.

Wann: 3. April 2025, 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr (Online)
Kosten: 250 EUR zzgl. MwSt.  
Anmeldung: Melden Sie sich hier kostenpflichtig zum Workshop an.

Anmeldeschluss: 27. März 2025

Referent: Christoph Schnoor berät zu sämtlichen Fragen im Bereich des Umweltrechts. Er hat sich insbesondere auf das Kreislaufwirtschaftsrecht und die (umweltrechtliche) Produktverantwortung von Herstellern spezialisiert. Er berät nationale und internationale Unternehmen der Erfüllung der regulatorischen Vorgaben, beispielsweise im Verpackungs-, Elektro-, Batterie-, Textilrecht sowie nach dem Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG). Er unterstützt Unternehmen bei der Klärung der Betroffenheit und Umsetzung entsprechender Compliance-Maßnahmen.


Wir freuen uns auf einen angeregten Austausch mit Ihnen.

Referent/in