06.12.2024 // online // Webinar
Das neue Jahr 2025 steht bereits „vor der Tür“ – und bringt spannende und vor allem praxisrelevante Änderungen für das gewerbliche Mietrecht und das gesamte Asset Management mit sich!
Trotz des Bruchs der Ampelkoalition und der damit verbundenen politischen Ungewissheit tritt das Bürokratieentlastungsgesetz IV wie geplant zum 01.01.2025 in Kraft. Was zunächst unscheinbar klingt, hat weitreichende Auswirkungen auf gewerbliche Mietverträge und das bisherige Schriftformerfordernis. Zentrale Neuerung ist die Möglichkeit, langfristige Vereinbarungen im Rahmen von Gewerberaummietverhältnissen künftig nicht mehr zwingend in der gesetzlichen Schriftform, sondern in Textform abschließen zu können.
Langfristige Gewerberaummietverträge könnten daher zukünftig zum Beispiel per E-Mail abgeschlossen oder geändert werden. Die Herabstufung von Schrift- auf Textform bringt jedoch nicht nur Chancen hinsichtlich der Vereinfachung von Vertragsabschlüssen und der Minimierung schriftformbedingter Kündigungen, sondern auch neue Risiken, die nicht unterschätzt werden sollten. Wie kann ich zukünftig ungewollte Vertragsabschlüsse und Änderungen vermeiden? Welche Auswirkungen gibt es für bereits bestehende Mietverträge? Welchen Einfluss, hat die die Abschaffung des Schriftformgebots auf Immobilientransaktionen ?
In unserer Reihe „RealEstate Talks“ beleuchten Dianusch Nazari und Patrick Gocht Chancen und Risiken der Gesetzesänderung und geben wichtige Handlungsempfehlungen für die Zukunft.
Das Webinar findet statt am Nikolaustag, 6. Dezember 2024, von 12:30 Uhr bis 13:15 Uhr. Die Teilnahme ist wie immer kostenfrei (auch ohne geputzte Schuhe).
Bleiben Sie mit unseren Real-Estate-Experten nah dran an den aktuellen rechtlichen Entwicklungen im Immobilienreich.
Wir freuen uns auf einen anregenden Austausch mit Ihnen und stehen für Ihre Fragen gern zur Verfügung.
Ihr Luther Real Estate Team
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